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Brief-Ratgeber

Kündigung vom Arbeitgeber: was du jetzt tun solltest

Die Kündigung beendet deinen Arbeitsvertrag. Sie muss schriftlich auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen — eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht ist keine wirksame Kündigung.

Frist

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen — danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Wer schickt ihn?

Dein Arbeitgeber (oder dessen Anwalt).

Worauf du achten solltest

  • Das Datum des Zugangs und das Ende des Arbeitsverhältnisses.
  • Ob es eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung ist.
  • Eine eigenhändige Unterschrift einer kündigungsberechtigten Person.
  • Angaben zu Resturlaub, letztem Gehalt und Arbeitszeugnis.

Was du meist tun musst

  • Bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden: spätestens 3 Monate vor Ende, oder innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis, wenn die Frist kürzer ist — sonst droht eine Sperrzeit.
  • Notiere Datum und Art des Zugangs.
  • Arbeitszeugnis anfordern und die Endabrechnung prüfen.
  • Hältst du die Kündigung für unwirksam, lass dich schnell beraten.

Wo du Hilfe bekommst

Gewerkschaften (für Mitglieder), Fachanwälte für Arbeitsrecht und die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts helfen weiter.

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