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Brief-Ratgeber

Bescheid vom Jobcenter (Bürgergeld): so liest du ihn

Das Jobcenter schickt einen Bescheid, wenn es Bürgergeld bewilligt, ändert, ablehnt oder zurückfordert. Häufig sind: Bewilligungsbescheid, Änderungsbescheid sowie Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.

Frist

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Jobcenter eingehen. Einladungen zu Terminen sind etwas anderes: Kannst du nicht kommen, sag vorher Bescheid — sonst kann die Leistung gemindert werden.

Wer schickt ihn?

Dein zuständiges Jobcenter.

Worauf du achten solltest

  • Die Art des Bescheids (Überschrift oben).
  • Den Bewilligungszeitraum und den Monatsbetrag.
  • Die Berechnung: Bedarf, Kosten der Unterkunft, angerechnetes Einkommen.
  • Ob und bis wann du Geld zurückzahlen sollst.
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung.

Was du meist tun musst

  • Prüfe Haushaltsmitglieder, Miete und Einkommen.
  • Merke dir das Ende des Zeitraums — meist musst du vorher einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
  • Bist du nicht einverstanden, kannst du schriftlich oder beim Jobcenter Widerspruch einlegen.
  • Bewahre alle Briefe auf und behalte Kopien von allem, was du einreichst.

Wo du Hilfe bekommst

Erwerbslosenberatungen, Wohlfahrtsverbände wie Caritas oder Diakonie und Anwälte für Sozialrecht helfen — oft kostenlos.

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