Brief-Ratgeber
Rundfunkbeitrag: der Brief vom Beitragsservice erklärt
Mit dem Rundfunkbeitrag wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. Er wird pro Wohnung erhoben — nicht pro Person und nicht pro Gerät, auch ohne Fernseher.
Frist
Antworte oder zahle bis zum Datum im Brief. Werden Mahnungen ignoriert, kann der Betrag mit Zusatzkosten vollstreckt werden.
Wer schickt ihn?
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Köln.
Worauf du achten solltest
- Deine Beitragsnummer — gib sie bei jedem Kontakt an.
- Ob du dich anmelden sollst, eine Zahlungsinfo bekommst oder gemahnt wirst.
- Den Betrag und den Zeitraum.
- Das Datum, bis wann du antworten oder zahlen sollst.
Was du meist tun musst
- Neu eingezogen? Wohnung anmelden — oder mitteilen, dass jemand in der Wohnung schon zahlt (ein Beitrag pro Wohnung reicht).
- Per Lastschrift oder Überweisung mit Beitragsnummer zahlen.
- Wer bestimmte Leistungen bezieht (z. B. Bürgergeld, BAföG, Sozialhilfe), kann eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen — mit Nachweis.
- Bei einem Umzug ab- oder ummelden.
Wo du Hilfe bekommst
Die meisten Änderungen gehen online auf rundfunkbeitrag.de. Bei Streit hilft die Verbraucherzentrale.
Liegt dieser Brief vor dir?
Lade ihn hoch oder fotografiere ihn — Clartly erklärt ihn in deiner Sprache, findet die Frist und erinnert dich rechtzeitig.
Clartly kostenlos testenAllgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Jeder Brief ist anders — prüfe immer deinen eigenen und hol dir bei Streit fachkundigen Rat. Zuletzt geprüft: 2026-10.