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Mahnung und Mahnbescheid: was tun bei einer Zahlungserinnerung?

Eine Mahnung ist eine Zahlungserinnerung von einem Unternehmen oder einer Person, die Geld von dir fordert. Ein Mahnbescheid ist etwas anderes: ein offizielles Schreiben vom Mahngericht mit strenger Frist.

Frist

Bei einer normalen Mahnung gilt die Frist im Brief. Beim gerichtlichen Mahnbescheid hast du zwei Wochen ab Zustellung für den Widerspruch — sonst kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Wer schickt ihn?

Mahnung: das Unternehmen, ein Inkassobüro oder ein Anwalt. Mahnbescheid: das Amtsgericht (Mahngericht), meist im gelben Umschlag.

Worauf du achten solltest

  • Wer Geld fordert und wofür (Rechnungsnummer, Vertrag).
  • Die ursprüngliche Forderung und Zusatzkosten (Mahngebühren, Inkassokosten).
  • Die Zahlungsfrist.
  • Beim Mahnbescheid: Das Widerspruchsformular liegt bei.

Was du meist tun musst

  • Prüfe, ob du das Geld wirklich schuldest — und ob du schon bezahlt hast.
  • Stimmt es: zahlen oder schriftlich um Ratenzahlung bitten.
  • Stimmt es nicht: schriftlich widersprechen, begründen, Kopie behalten.
  • Vorsicht bei sehr hohen Inkassokosten und bei Briefen, die gefälscht wirken — prüfe das Unternehmen selbst.

Wo du Hilfe bekommst

Verbraucherzentralen und kostenlose Schuldnerberatungen helfen weiter.

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