Brief-Ratgeber
Mahnung und Mahnbescheid: was tun bei einer Zahlungserinnerung?
Eine Mahnung ist eine Zahlungserinnerung von einem Unternehmen oder einer Person, die Geld von dir fordert. Ein Mahnbescheid ist etwas anderes: ein offizielles Schreiben vom Mahngericht mit strenger Frist.
Frist
Bei einer normalen Mahnung gilt die Frist im Brief. Beim gerichtlichen Mahnbescheid hast du zwei Wochen ab Zustellung für den Widerspruch — sonst kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Wer schickt ihn?
Mahnung: das Unternehmen, ein Inkassobüro oder ein Anwalt. Mahnbescheid: das Amtsgericht (Mahngericht), meist im gelben Umschlag.
Worauf du achten solltest
- Wer Geld fordert und wofür (Rechnungsnummer, Vertrag).
- Die ursprüngliche Forderung und Zusatzkosten (Mahngebühren, Inkassokosten).
- Die Zahlungsfrist.
- Beim Mahnbescheid: Das Widerspruchsformular liegt bei.
Was du meist tun musst
- Prüfe, ob du das Geld wirklich schuldest — und ob du schon bezahlt hast.
- Stimmt es: zahlen oder schriftlich um Ratenzahlung bitten.
- Stimmt es nicht: schriftlich widersprechen, begründen, Kopie behalten.
- Vorsicht bei sehr hohen Inkassokosten und bei Briefen, die gefälscht wirken — prüfe das Unternehmen selbst.
Wo du Hilfe bekommst
Verbraucherzentralen und kostenlose Schuldnerberatungen helfen weiter.
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